Dies ist das Thema EURO3 und gelbe Plaktte für TD-Busse immer noch möglich mit SK-Kat im Forum Diesel-spezifisch @ LLE Forum.


Dieses Thema kann unter der folgenen URL aufgerufen werden:
https://lle-kartei.de/cgi-bin/Forum/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=4;t=000035

Geschrieben von Alex0069 (Mitglied # 203) am 06. Februar 2008, 21:47:
 
Beitrag überarbeitet am 09. Januar 1009

Mit Veröffentlichung im Bundesverkehrsblatt Nr.20 vom 31.10.2008 wurden die Bestimmungen zur Begutachtungs- und Genehmigungspraxis für Änderungen an Abgasanlagen und -Verhalten präzisiert und damit nochmal verschärft.

"Teilegutachten" können nur dann eine Verbesserung der Abgaseinstufung bescheinigen, wenn die Prüfung des fraglichen Teils auch! die "52. Ausnahmeverordnung vom 13.08.1996" (KAT-Nachrüst-Verodnung) berücksichtigt hat und diese Berücksichtigung im Gutachten auch explizit aufgeführt ist.

Der SK-Kat (für Euro3, siehe unten) dürfte damit in Deutschland am Ende sein, es gibt meines Wissens weder eine ABE des KBA, noch ist in dem letzten von mir gesehenen Gutachten eine Berücksichtigung der 52. Ausnahmeverordnung bescheinigt.

Mal sehen, ob bestehende Installationen mit über die Klinge springen, wenn der Verkehrsminister die Anerkennung der wirkungslosen Dieselpartikelfilter zurücknimmt, weil die Austauschaktion immer noch nicht so läuft, wie sich das Politik und Verbände so vorgestellt haben...

Der unten folgende Beitrag ist nach der oben beschriebenen Änderungen teilweise überholt!!!

09. Januar 2009
Gruß Alex0069

Ursprünglicher Beitrag, vom Lauf der Zeit überholt!
Zitat
... hab' ich noch erfahren, daß derzeit massenhaft Gutachten des TÜV Österreich (SK-Kat mit Euro 3) die Anerkennung entzogen wird.
Siehe dort: "TDI-Umbau in Hessen nicht mehr TÜV-Fahig" hier in der Abteilung "Diesel-Technik"

Hallo an alle Diesel-Treter,
hat 'ne Weile gedauert, ich hatte jetzt Einsicht in das z. Zt. gültige Teilegutachen und hier sind die Infos:

Die EU3-Katalysatoren der SK-Handels-AG (Österreich) sind nach wie vor zulassungsfähig! (Stand 26.01.2008)
Nach vorschriftsmässiger Montage gibt's für unsere TD's (PKW) den Abgasschlüssel "0451", gleichbedeutend mit EUR 17,24 Steuer je 100 cm³ und Gelber Plakette für die "Unweltzonen"
Die Einstufung für LKW ist im Gutachten drin (0654), Steuersatz hab' ich aber noch nicht nachgesehen, weil ziemlich kompliziert... Auskünfte bitte per Mail anfragen.
[Lächeln]

Das Ganze will aber teuer erkauft werden:
Zu den Möglichkeiten der "Wieder-Einsetzung in den vorherigen Stand" lasse ich mich hier nicht aus, das gibt wieder 'ne Rüge vom Admin [Blink]
[Frust] [Frust] [Frust]
Also:Ein Rechenexempel, lohnt sich nur für Fahrzeuge mit Abgasschlüssel "0400", weil noch keine Abgasreinigung nachgerüstet (Steuerdifferenz EUR 344.-- pro Jahr, Amortisiert in 4,5 Jahren),
oder evt. für Ganzjahresfahrer mit Oxi-Kat ohne AGR-System und mit Abgasschlüssel "0477" (Steuerdifferenz EUR 180,-- pro Jahr, Amortisiert in 7 Jahren),
oder für Bewohner einer ausgewiesenen "Umwelt-Zone"; hier rechnet sich die Amortisation über die Strafzettel (Grins!), und wer auf einem Privatgrundstück parkt, muss auf diesen Parkplatz nicht gefahren sein... (Rechtsmittelfähigkeit unbestätigt) [Cool]
Für alle anderen Teilnehmer am Gesellschaftsspiel "KFZ-Steuer und Fahrverbote" bleibt nur der saure Apfel "zahlen und warten", denn:
Meine persönliche Lösung:
Der LLE0069 (OXI-Kat/Euro1) ist ein "Saison-Fahrzeug" mit An- und Ab-Meldung im Frühjahr/Herbst, Saison-Kennzeichen geht auch ist mir aber persönlich zu unflexibel.
Im Winter fahre ich SEAT Marbella (wie Fiat Panda) mit G-Kat, kostet kaum Unterhalt und ist ohne Rückbank ein kleines "Raum-Wunder"
Auto pur, man sitzt halt im trockenen und die Karre hat nichts!, was nicht zur Fortbewegung wirklich gebraucht wird... (40PS können trotzdem irgendwie Laune machen, und was nicht da ist, geht auch nicht kaputt...) [Lächeln]
Marbella/Panda gibt's für kleines Geld und wer 'ne Garage hat, kann sich so behelfen, bis die Situation sich entspannt... (wenn's noch spannender wird, hat man wenigtens nicht so viel Kohle versiebt)
UNBEDINGT! einen zweiten Versicherungvertrag machen, manche Versicherer nehmen Fahrzeuge >10 Jahre Alter nicht mehr zur Teilkasko in Deckung... (einmal draussen, immer draussen) und bei Fahrzeugwechsel gelten dann immer die neuen AGB's, bei vorübergehender Stillegung "Ruht" dagegen der Vertrag nur.
(Die verbleibenden 15 Jahre bis zur H-Zulassung verbringen wir dann mit der Rostbekämpfung und anderen lebenserhaltenden Massnahmen [Wütend] )
Gruß Alex0069
P.S.
Zitat
Aus dem Gutachten:
Die Nachrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugen

..das nur zur Vollständigkeit.

[ 09. Januar 2009, 18:20: Beitrag bearbeitet von: Alex0069 ]
 


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